Verpflichtende Elternberatung nach §95 Abs. 1a nach Außerstreitgesetz - Beratung bei einvernehmlicher Scheidung


Seit 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen, um die Rechte der Kinder zu wahren. Die Eltern sollen sich über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder " informieren / beraten lassen.

 

  • Wie erleben Kinder die Trennung / Scheidung der Eltern?

 

  • Welche Bedürfnisse / Gefühle haben Kinder in dieser Phase?

 

  • Wie können Eltern mit den Gefühlen / Bedürfnissen Ihrer Kinder umgehen"?

 

  • Wie kann die Gestaltung eines neuen Lebensalltages für alle Beteiligten gelingen?

 

  • Wie kann gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung gelebt werden?

 

Kosten:

Paarberatung: 90 Euro / Stunde

 

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung für das Gericht